Neuigkeiten
Outdoorpakete für die TGZ

Fünf Vereine aus dem Sportkreis Offenbach hatten die Möglichkeit das Outdoorpaket vom lsb h für ihre Vereinszwecke zu erhalten.
Die Intention dahinter ist die zielgerichtete Förderung des Vereinssports im öffentlichen Raum, das Abmildern der Folgen der Corona-Pandemie in der Bevölkerung sowie Vereinspräsenz im öffentlichen Raum anzubieten.
Einladung zur Generalversammlung 2021

Die Turngemeinde 1910 e. V. Zellhausen lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Generalversammlung ein, die am Freitag, den 16.09.2022, um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Zellhausen (Rheinstr. 3, 63533 Mainhausen) stattfindet. Gegenstand der Generalversammlung ist das Geschäftsjahr 2021, Informationen zum Projekt „Rochade“, Vorstellung des neuen Präventions- und Schutzkonzepts zum Kindeswohl sowie die Ehrung der Sportler und Jubilare.
Mit sportlichen Grüßen,
Der Vorstand
TGZ Sommerfest

Am Samstag, 30. Juli lädt die Abteilung Tennis alle Mitglieder, Freunde, Familie, Vereine und Interessierte herzlich zum Verweilen auf der schönen Tennisanlage (Am Mühlbach) rund um die Grillhütte ein. Ab 16:00 Uhr erwartet euch ein traditioneller Biergarten, Weinstand und lecker Gegrilltes. Für Kids und Teens bieten wir einen Spiele-Park mit Airtrack-Matten und vielem mehr.
Wir freuen uns auf über euer Kommen.
P. S. Gerne weitersagen!
Völkerball Familienturnier

Am 10. Juli veranstalten wir ein Völkerball-Familienturnier.
Die Veranstaltung startet um 10 Uhr, auf dem TGZ-Gelände (63533 Mainhausen, Mainflinger Straße).
Wir freuen uns über euer Kommen
Das Turnier findet im Rahmen des Sportaktionstag 2022 des Sportkreises Offenbach statt.
Stadtradeln 2022

Mainhausen nimmt vom 07. bis 28.05.2022 wieder an der Klima-Bündnis-Kampagne „Stadtradeln“ teil. In diesem Zeitraum können alle, die in Mainhausen leben, arbeiten oder einem Verein angehören, mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln.
Ihr könnt mitmachen und seid eingeladen unserem Team Turngemeinde 1910 e. V. Zellhausen beizutreten. Wir freuen uns, wenn ihr unser Team verstärkt und unterstützt.
Die Anmeldung findet ihr unter www.stadtradeln.de/mainhausen.
Sarah Vogel (LG Seligenstadt) will wieder zur Deutschen „Jugendleichtathletin des Jahres“ gewählt werden
Nach einem Jahr Corona-Pause sucht Leichtathletik auch in diesem Jahr Deutschlands Leichtathleten des Jahres in vier Kategorien mit einer Publikumswahl der Fans. Die Stabhochspringerin Sarah Vogel von der LG Seligenstadt will den Titel der Jugendleichtathletin verteidigen, den sie nach dem Sieg beim Europäischen Olympischen Festival in Baku 2019 in der U 18 gewonnen hatte. Die in Groß-Umstadt lebende Athletin, die 2013 bei der LG mit dem Stabhochsprung begonnen hatte, gehört wieder zu den 10 Nominierten der weiblichen Jugend. Das Fachorgan „Leichtathletik“ hat sie mit Titelbild gewürdigt und beschreibt sie: Sie war eine der großen Überraschungen dieses Sommers. Bei der U20-EM in Tallinn wuchs Sarah Vogel über sich und alle Erwartungen hinaus. Im Stabhochsprung-Finale steigerte die 19-Jährige der LG Seligenstadt ihre Bestleistung um ganze 24 Zentimeter auf 4,30 m. Eine Leistung, die Gold wert war. Im Herbst wurde die Studentin der Biochemie und Deutsche Jugendmeisterin bereits mit dem Preis „Juniorsportlerin 2021“ der Deutschem Sporthilfe ausgezeichnet. Jetzt gilt es, nochmal alle Kräfte für die Wahl zusammenzufassen.
Stimmt ab für Sarah Vogel bei www.leichtathletik.de oder an die Postanschrift: Redaktionsbüro Wipperfürth GmbH, Redaktion Leichtathletik, Schanzenstraße 36, Gebäude 31a, 51063 Köln. Die Wahl wird später bestätigt, wenn man gleichzeitig auch eine Leichtathletin (z.B. Mihambo?), einen Leichtathleten (Vetter?) und einen Jugendleichtathleten (Hesse Konietzko?) auswählt.
Teilnahmeschluss ist der 31. Dezember 2021. E-Mail-Eingang bis 23:59 Uhr.
Corona-Virus! - Aktuelles Präventions- und Eskalationskonzept

Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter
gemäß des aktuellen Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV 2 in Hessen gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. D. h. ab dem 6. Lebensjahr haben nur noch Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete Zutritt zu Innenräumen von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Gemäß § 3 der CoSchuV und den dazugehörigen Auslegungshinweisen genügt sowohl bei Übungsleitern als auch bei den teilnehmenden Sportlern ein Laien-Selbsttest, sofern vor Ort bei der Testung eine Aufsichtsperson dabei ist. Ein ohne Aufsicht durchgeführter Laien-Selbsttest zu Hause ist nicht ausreichend! Bei schulpflichtigen Kindern ist die Vorlage des Testhefts für Schülerinnen und Schüler mit Eintragung der Lehrkräfte ausreichend.
Diese Regelung tritt für den Landkreis Offenbach ab Donnerstag, den 19.08.2021, in Kraft. Das bedeutet, dass das Training in der Turnhalle, in der Sporthalle und im Bürgerhaus nur noch für Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem Negativen Corona-Testergebnis, welcher innerhalb der letzten 24 Stunden gemacht wurde, gestattet ist. Dies gilt neben den Teilnehmern auch für die Übungsleiter!
Der Übungsleiter ist berechtigt und verpflichtet den Impf- oder Genesenstatus bzw. das Testergebnis zu überprüfen. Kann keiner der drei Nachweise erbracht werden, ist eine Teilnahme am Training nicht möglich – ohne Ausnahme.
Darüber hinaus gilt weiterhin das Hygienekonzept. Auch die AHA+L-Regel ist nach wie vor einzuhalten.
In den kommenden Tagen werden wir QR-Codes der Corona Warn-App sowie der luca-App in den Eingangsbereichen Sportstätten aufhängen, um die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu vereinfachen. Es wird gebeten sich ein- und auszuchecken.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Einladung zur Generalversammlung 2019/2020
Die diesjährige Generalversammlung der Turngemeinde 1910 e.V. Zellhausen findet am Donnerstag, den 02. September 2021 um 18:30 Uhr, in der TGZ Turnhalle (Mainflinger Straße 2, 63533 Mainhausen) statt.
Alle Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Gedenken der verstorbenen Mitglieder
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Jahresberichte sowie Aussprache
- Bericht des geschäftsführenden Vorstands
- Bericht des Ressorts Turnen und Sport
- Bericht des Ressorts Organisation
- Bericht des Kassenwarts
- Bericht der Revisoren
- Entlastung des Vorstands
- Wahlen
- Neuwahl des Hauptvorstands
- Wahl eines Revisors / Ersatzrevisors
- Bestätigung der Jugendleiterin
Einwände, Ergänzungen oder Änderungswünsche zur Tagesordnung sind bis zum 30.08.2021 an den Vorstand zu richten.
Hinweis:
Die Versammlung findet unter den zum Versammlungszeitpunkt gültigen Corona-Beschränkungen statt – denken Sie ggf. an Ihren Impf- oder Genesenennachweis bzw. negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Darüber hinaus ist während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Corona-Virus! - Die Bundesnotbremse und der Sportbetrieb
Da an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 überschritten hat, greift die sogenannte Bundesnotbremse. Die Sportministerkonferenz hat sich am 30.04.2021 mit den Ausführungen des § 28 b Absatz 1 Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes befasst und Auslegungshinweise in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern verfasst, die für uns verbindlich sind. Grundsätzlich gelten darüber hinaus immer die kommunalen Allgemeinverfügungen, welche auch Regelungen zum Sport sowie Bestimmungen enthalten können, die über die Landes- bzw. Bundesebene noch verschärfend hinausgehen. Zusammengefasst bedeutet dies für den Sportbetrieb der TGZ im Einzelnen:
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